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Verfahren
Aufgaben und Tätigkeiten der Benutzeranwälte
Methode/Technik:11982
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Beschreibung
Benutzeranwälte vermitteln zwischen dem Benutzer-Setting und dem Designer-Setting.

  • Im Benutzer-Setting treten sie als Berater auf. Sie erklären Systemfunktionen und helfen dem Nutzer das System optimal zu nutzen. Sie vermitteln, wenn konfligierende Nutzungsweisen auftreten und unterstützen die Erarbeitung von Nutzungskonventionen.
  • Im Designer-Setting vertreten sie in Designdiskussionen und in Designer-Workshops die Perspektiven der Nutzer. Sie bringen Fallbeispiele aus der Arbeitspraxis der Nutzer. Sie artikulieren die Wünsche der Nutzer und auftretende Probleme.
  • Je nach Größe des Projektes sollten mehrere Benutzeranwälte tätig werden, mindestens jedoch zwei, um unterschiedliche Perspektiven vertreten zu können.
  • Als Informatiker sollten Benutzeranwälte das System gut kennen und auch selbst nutzen. Außerdem sollten sie eine hohe soziale Kompetenz haben, um mit den Beteiligten angemessen kommunizieren und mit den zu erwartenden Konflikten umgehen zu können.
Aufgaben:
  • Sie begleiten die Schulung, und führen Training und Betreuung am Arbeitsplatz durch.
  • Sie besuchen regelmäßig alle Nutzer an deren Arbeitsplätzen.
    In „normalen“ Zeiten sollte jeder Benutzer in ca. 2-wöchigem Abstand besucht werden. Bei Einführung neuer Versionen und zur Nachschulung sind tägliche Besuche erforderlich.
  • Sie führen ein Log-Buch, in dem die Interaktionen mit den Nutzern aufgezeichnet werden.
    Dieses dient zur gegenseitigen Information der Benutzeranwälte und zur Diskussion im Designteam.
  • Sie moderieren die Nutzer-Workshops.
  • Sie nehmen an der Durchführung von Interviews teil.
  • Sie vertreten die Sicht der Nutzer in Designdiskussionen in den Designer-Workshops.
  • Sie präevaluieren neue Systemversionen.
Erfahrungen:
  • Detaillierte Beobachtungen am Arbeitsplatz ermöglichen detaillierte Anforderungsanalyse und Kenntnisse von Arbeitssituationen unterschiedlicher Benutzer. Komplexität und Widersprüchlichkeit der Nutzungssituationen können ermittelt werden.
  • Gezielte „Nachschulungen“ der Nutzer sind möglich.
  • Konvergenz unterschiedlicher Nutzungsweisen kann gefördert werden, so können für die Zusammenarbeit förderliche Nutzungsweisen entstehen.
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