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| Erläuterung |
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Benutzeranwälte erheben Nutzeranforderungen unmittelbar in der Arbeitspraxis. Durch die Betreuung der Benutzer vor allem während der Praxisnutzung erster Prototypen erkennen sie deren Zweckmäßigkeit sowie weiteren Bedarf. Als Anwälte der Nutzer vertreten sie deren Interessen in Diskussionen mit Designern.
Ihre Aufgaben werden beim Designverfahren mit Benutzeranwälten ausgeführt. |
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| Liefert Hintergrundwissen zu |
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| Partizipation im Design von CSCW-Systemen durch Benutzeranwälte |
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