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 | |  |  | | Durchzuführender Prozess |  |
Auf dieser Seite wird die Einordnung des Abnahmeprozesses in den Entwicklungsprozess beschrieben.
Abbildung 1: der Abnahmeprozess im Entwicklungsprozess
In Abbildung 1 ist beispielhaft eine Aufgabenverteilung im Abnahmeprozess dargestellt. Sie kann je nach Anforderungen des Projekts variieren, sollte aber immer vertraglich fixiert werden.
Außerdem ist zu erkennen, dass vor dem Einsatz des fertigen Produkts drei Phasen durchlaufen werden:
- Analyse
- Entwicklung (Entwurf und Implementierung) sowie
- Test (Integration, Test, Installation)
Diese werden im weiteren Verlauf näher beschrieben.
Grundsätzlich haben alle Phasen eines gemeinsam. Zu jedem Zeitpunkt müssen Nachweisdokumente erstellt werden, die beim Abnahmetest wieder von Bedeutung sind.
Analysephase
Wie in Abbildung 1 zu sehen ist, beginnt der
Abnahmeprozess bereits mit der Anforderungsdefinition.
Auf Basis der Anforderungen werden Abnahmekriterien definiert. Ihre Formulierung stiftet zweifachen Nutzen. Einerseits wird damit die Qualität der Anforderungen überprüft und ggf. verbessert und zweitens werden die Anforderungen soweit formalisiert, dass später für den Abnahmetest Testfälle abgeleitet werden können. Dieses Vorgehen trägt darüber hinaus dazu bei, dass sich das gemeinsame Verständnis über das zu erstellende Werk verbessert.
Entwicklungsphase
Der Auftragnehmer sollte während der Entwicklung nach Absolvierung jedes Meilensteines diesen dokumentieren und die Ergebnisse für den späteren Abnahmetest bereitlegen.
Der Auftraggeber sollte während dessen die Softwareentwicklung, insbesondere anhand der Ergebnisse an den Meilensteinen, verfolgen. Außerdem kann er bereits jetzt mit der Erstellung der Abnahmetests beginnen, falls dies zu seinen Aufgabe gehört.
Der Vertreter des Auftraggebers, der das System während der Erstellung beobachtet, sollte später auch der Abnahmemanager sein. Andernfalls müsste sich der Abnahmemanager neu in das Produkt einarbeiten.
Testphase
Wenn die Software fertiggestellt ist, werden die Abnahmetests vorbereitet. Dazu sind spätestens jetzt aus den Abnahmekriterien Testfälle zu erstellen. Wer diese Aufgabe übernimmt sollte vertraglich geregelt sein. Prinzipiell ist allerdings der Auftraggeber dafür verantwortlich.
Bei größeren Systemen ist es ratsam die Abnahme in mehrere Schritte aufzuteilen, z.B. funktionale, systemtechnische und fachlich-organisatorische Abnahme (siehe: Durchführen des Abnahmetests und Testplanung).
Die Durchführung der Testfälle sollte nicht in der Entwicklungsumgebung stattfinden, sondern in der späteren Einsatzumgebung oder in einer simulierten Einsatzumgebung erfolgen. Evtl. muss diese Umgebung erst eingerichtet werden. In den meisten Fällen ist der spätere Einsatzort zu bevorzugen.
Wurde das Produkt zur Abnahme bereitgestellt und der Abnahmetest durchgeführt, wird das Abnahmeprotokoll zusammengestellt.
Deshalb sind die Durchführung und die Ergebnisse des Abnahmetests für das Abnahmeprotokoll aufzuzeichnen.
Außerdem sind im Abnahmeprotokoll alle noch ausstehenden Leistungen aufzuführen, damit diese später geltend gemacht werden können. War zum Beispiel nur eine Teilabnahme möglich, weil wichtige Funktionen nicht getestet werden konnten, muss dies festgehalten und ein Folgetermin vereinbart werden.
Sollte der Abnahmetest scheitern, so ist ebenfalls ein Folgetermin festzulegen, in dem das Produkt erneut zur Abnahme übergeben wird. Die Kriterien, wann die Abnahme als gescheitert gilt, sind im Vertrag festzuhalten. |  |
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