Basis der im Jahre 1999 veröffentlichten Norm ISO/IEC 15408 sind die Common Criteria der Version 2.1. Die Common Criteria (CC) werden im deutschen als “Gemeinsame Kriterien zur Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Informationstechnik” bezeichnet. Die Common Criteria sind der Öffentlichkeit frei zugänglich.
Mit den CCs können:
Anwender ihre Funktions- und Sicherheitsanforderungen (Angebotsanfrage) an Produkte oder Systeme durch die Erstellung von Protection Profiles (PP) spezifizieren,
Anbieter von Sicherheitslösungen ihre produktspezifische Umsetzung von Anforderungen in den Security Targets (ST) beschreiben.
Sowohl PPs (Schutzprofile) als auch STs dienen der Prüfungsinstanz (Zertifizierer) im Rahmen der Evaluierung zur Bewertung und Einstufung der Sicherheitsprodukte in einen „Evaluation Assurance Level“ (EAL). Ein EAL drückt dabei nicht die Leistungsfähigkeit eines Produktes aus, sondern vielmehr die Güte bei dessen Umsetzung. Die Einstufung in einen EAL gewährleistet Vergleichbarkeit zwischen Produkten mit gleichem Funktionsumfang.
Die CC bieten im Teil 1, Anhang B eine ausführliche Beschreibung zur genauen Spezifizierung von Schutzprofilen. Die folgende Abbildung gibt eine Übersicht über die Inhalte und die empfohlene Struktur von Schutzprofilen.
Abbildung 1: Struktur von Schutzprofilen nach [Common Criteria]
Die Inhalte umfassen dabei:
1. PP-Einführung:
soll das Schutzprofil als solches eindeutig identifizieren und
soll einen allgemeinen Überblick über das Schutzprofil geben, so dass der Leser dessen Relevanz erkennt
2. EVG-Beschreibung:
soll den Evaluierungsgegenstand (EVG), also das Sicherheitsprodukt beschreiben, auf das sich das Schutzprofil bezieht
die Beschreibung soll dabei die Einsatzmöglichkeiten, die allgemeinen Sicherheitseigenschaften und auch Grenzen für die Benutzung beinhalten
3. EVG-Sicherheitsumgebung:
soll als Annahmen die Sicherheitsaspekte (personell, materiell) der beabsichtigten Einsatzumgebung und die erwartete Art der Nutzung des EVG beschreiben
führt eine Art Bedrohungsanalyse durch (alle Bedrohungen, die den korrekten Betrieb des EVG gefährden können), wobei Verursacher einer Bedrohung, dessen Motivation und Mittel analysiert werden müssen
4. Sicherheitsziele:
müssen allen relevanten Bedrohungen entgegenwirken bzw. alle Sicherheitspolitiken erfüllen (Sicherheitsziel vs. Bedrohung )
werden in Sicherheitszielen des EVGs (technische Anforderungen) und Sicherheitszielen der Umgebung (Anforderungen an die Einsatzumgebung) unterschieden
5. IT-Sicherheitsanforderungen:
beinhalten funktionelle Anforderungen und Anforderungen an die Vertrauens-würdigkeit des EVG, um alle Sicherheitsziele zu erfüllen
muss der EVG im Rahmen der Prüfung und Bewertung genügen
sind dem Teil 2 und 3 der CC zu entnehmen oder können frei formuliert werden
6. PP-Anwendungsbemerkungen:
(optionaler Abschnitt) enthält zusätzliche Anwenderinformationen, die für die Erstellung, die Evaluierung oder den Gebrauch des EVG nützlich sein können.
7. Erklärung:
Stellt den Nachweis für die Evaluierung des Schutzprofils dar (d.h. PP enthält eine vollständige und in sich abgeschlossene Menge von Anforderungen; PP konformer EVG erbringt wirksame Gegenmaßnahmen)