Es gibt zwei Alternativen bei der Entwicklung wiederverwendbarer Software, die sich darin unterscheiden, ob Wiederverwendbarkeit von Beginn an angestrebt wird oder nicht. Prinzipiell kann Software, die zunächst nicht systematisch wiederverwendbar entwickelt wurde, nachträglich zur systematischen Wiederverwendung aufbereitet werden. Diese Art von Software nennt man a posteriori wiederverwendbar. Dazu wird nach der Fertigstellung der Entwicklung die Software so modifiziert oder erweitert, dass die Wiederverwendbarkeit erhöht wird, auch Wiederverwendbarmachung genannt (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: A-Posteriori-Wiederverwendbarkeit
Wird Software hingegen von vornherein so entwickelt, dass sie wiederverwendbar ist, wird sie a priori wiederverwendbar genannt. In diesem Fall sind ursprüngliche Entwicklung und Aufbereitung zur Wiederverwendung nicht getrennte Aktivitäten, sondern fallen zusammen; die Entwicklung wiederverwendbarer Software umfasst beide (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: A-Priori-Wiederverwendbarkeit
Für die Aufbereitung zur Wiederverwendung wird auch auch der Begriff Wiederverwendbarmachung verwendet. Der A-Posteriori-Wiederverwendbarkeit sind durch die Designentscheidungen bei der ursprünglichen Entwicklung natürliche Grenzen gesetzt. Dagegen setzt die erfolgreiche Entwicklung von a priori wiederverwendbarer Software große Weitsicht bei Spezifikation und Design voraus, da zukünftige Anforderungen eingeplant werden müssen, was in der Regel sehr schwierig ist.
|