Voraussetzung für die Zeitplanung ist der Projektstrukturplan und ggf. die bisher erstellte Version des Terminplans aus den Vorangegangenen Planungszyklen.
Durchzuführender Prozess
Optimierung des Terminplans
Der durch die Zeitanalyse entstandene Plan wird meist nicht alle Randbedingungen (z.B. die Projektdauer) erfüllen. Man sollte zumindest bei größeren Projekt nicht davon ausgehen, dass dies auf Anhieb gelingt. Vielmehr ist es in den meisten Fällen notwendig, den Terminplan zu optimieren, d.h. die unterschiedlichen Parameter (in der Regel Zeit, Umfang, Kosten) gegeneinander abzuwägen. Dabei geht es um graduelle Verbesserungen und nicht um die Berechnung der optimalen Lösung. Es sollten durchführbare Planungsalternativen erarbeitet und dann darunter die beste ausgewählt werden. Es müssen alle bisher im Planungszyklus gemachten Planannahmen auf den Prüfstand gestellt werden, so dass der Zyklus praktisch von neuem durchlaufen werden muss.
In den häufigsten Fällen müssen zur Einhaltung bestimmter Fixtermine Vorgänge punktuell beschleunigt werden. Dies geht wegen des ungünstigeren Ressourceneinsatzes zumeist nur durch eine Erhöhung der Projektkosten.
Bei der kostenbehafteten Beschleunigung des Terminplans hat man grundsätzlich drei Alternativen:
Kapazitätsmaßnahmen
Überstunden
Beschaffung zusätzlicher Kapazitäten (intern oder extern)
Vergabe von Unteraufträgen
Anreize zur Leistungssteigerung (in der Softwarebranche nur bedingt geeignet)
Technologische Maßnahmen
Überlappung von Vorgängen vorsehen (meist kostengünstig)
Kaufen von Systemkomponenten statt Eigenentwicklung
Reduzierung des Leistungsumfangs
Organisatorische Maßnahmen
Umbesetzung des Teams (oft kontraproduktiv)
Änderung der Projektorganisation
Qualifikation von Personal
Rationalisierungspotenziale entdecken und ausschöpfen
Man geht bei der Beschleunigung systematisch folgende Schritte durch:
Identifizierung des kritischen Wegs.
Durchführung einer Reduktionsmaßnahme auf dem kritischen Weg: entweder bei dem Vorgang mit dem geringstem Kostenanstieg oder, um die Folgen eines Scheiterns der Maßnahme klein zu halten, beim ersten Vorgang.
Die Dauer nur soweit reduzieren bis der nächster subkritische Weg kritisch wird.
Bei allen diesen Beschleunigungsmaßnahmen muß immer der dadurch Verursachte der Anstieg der Kosten gegenüber dem erzielten Nutzen (Abwenden einer Vertragsstrafe etc.) abgewogen werden.